Guide · § 556 BGB
Mieterwechsel unterm Jahr: Nebenkosten korrekt aufteilen
Das Wichtigste in Kürze: Wechselt der Mieter mitten im Abrechnungsjahr, teilen Sie die Kosten zwischen altem und neuem Mieter auf. Zeitabhängige Kosten (Grundsteuer, Versicherung, Grundgebühren) werden nach Tagen/Monaten aufgeteilt; verbrauchsabhängige Kosten (Heizung, Wasser mit Zähler) idealerweise über eine Zwischenablesung zum Übergabetag. Jeder Mieter erhält eine eigene Abrechnung für seinen Nutzungszeitraum.
Ein Mieterwechsel macht die Abrechnung nicht komplizierter, wenn man die zwei Kostentypen sauber trennt. Dieser Artikel zeigt, wie Sie zwischen altem und neuem Mieter fair und korrekt aufteilen.
Muss ich bei Mieterwechsel getrennt abrechnen?
Kurz gesagt: Ja. Alter und neuer Mieter bekommen jeweils eine eigene Nebenkostenabrechnung, die nur ihren jeweiligen Nutzungszeitraum umfasst.
Jeder Mieter schuldet nur die Kosten der Zeit, in der er die Wohnung genutzt hat. Sie erstellen also zwei Abrechnungen für dieselbe Wohnung: eine für den ausziehenden Mieter (Jahresbeginn bis Übergabe) und eine für den einziehenden Mieter (Einzug bis Jahresende). Der jeweils geltende Abrechnungszeitraum wird entsprechend gekürzt.
Wie teile ich die Kosten auf?
Kurz gesagt: Nach Kostentyp. Zeitabhängige Kosten teilen Sie nach dem Verhältnis der Nutzungstage; verbrauchsabhängige Kosten nach dem tatsächlichen Verbrauch, am besten per Zwischenablesung.
| Kostentyp | Beispiele | Aufteilung bei Mieterwechsel |
|---|---|---|
| Zeitabhängig | Grundsteuer, Versicherung, Hauswart, Gartenpflege, Grundgebühren | nach Nutzungstagen/-monaten (zeitanteilig) |
| Verbrauchsabhängig | Heizung, Warmwasser, Wasser mit Zähler | nach Zwischenablesung zum Übergabetag |
Zeitabhängige Kosten: das Tagesprinzip
Für die zeitabhängigen Kosten gilt die einfache Formel:
Verbrauchsabhängige Kosten: die Zwischenablesung
Bei Heizung und Wasser mit Zähler ist eine Zwischenablesung zum Übergabetag der sauberste Weg – so zahlt jeder seinen echten Verbrauch. Ist keine Zwischenablesung erfolgt, sieht die Heizkostenverordnung einen Ersatzmaßstab vor – bei der Heizung wahlweise nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig, beim Warmwasser zeitanteilig. Eine Zwischenablesung ist der Zeitverteilung aber vorzuziehen und bei Übergabe ohnehin zu empfehlen.
Tipp aus der Praxis: Im Nebenkostenmanager legen Sie für dieselbe Wohnung zwei Abrechnungszeiträume an – das Tool rechnet die zeitanteiligen Kosten automatisch und erstellt für alten und neuen Mieter je eine fertige PDF.
Was ist mit der Kaution und offenen Nachzahlungen?
Kurz gesagt: Die Abrechnung für den ausgezogenen Mieter erstellen Sie erst, wenn die Kosten des Jahres feststehen – das kann nach seinem Auszug liegen. Die 12-Monats-Frist läuft trotzdem.
Auch für den ausgezogenen Mieter gilt die Frist des § 556 Abs. 3 BGB: spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Sie dürfen mit der Abrechnung nicht beliebig warten. Eine etwaige Nachzahlung des Vormieters können Sie – in den rechtlichen Grenzen – mit der Kaution verrechnen; ein Guthaben zahlen Sie aus.